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Behandlungsbeginn: Wie komme ich in die Behandlung?

Manchmal schlägt Ihnen Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin von sich aus eine psychotherapeutische Behandlung vor, manchmal suchen Sie sich selbst einen Behandler/eine Behandlerin aus, manchmal wird Ihnen nach einem stationären Aufenthalt eine weiterführende Behandlung geraten. Wie auch immer Sie zu dem Entschluss kommen, in eine Psychotherapie zu gehen, meist ist dies der erste wichtige Schritt zur Veränderung.

Nach einer telefonischen oder schriftlichen Kontaktaufnahme wird ein erster Behandlungstermin vereinbart. Je nachdem, ob Sie Ihre Therapie selber bezahlen möchten, privat, gesetzlich versichert oder an der Koordinierten Versorgung der BKK VBU teilnehmen, gibt es kleine formale Unterschiede in der Behandlungsaufnahme, die ich Ihnen im Einzelnen dann in den ersten Gesprächen nennen werde. Meistens brauchen Sie eine Überweisung eines Hausarztes/einer Hausärztin, den Namen und die Anschrift des/r Versicherten sowie die Mitgliedsnummer und Name und Anschrift der Krankenkasse.

Dann folgen die probatorischen Sitzungen, die dem gegenseitigen Kennenlernen und der Einschätzung der Behandlungsdauer dienen, ein Therapievertrag wird geschlossen, die Therapieziele definiert. Hilfreich ist es grundsätzlich, wenn Sie Vorbefunde von vorausgehenden Behandlungen mitbringen.

Nach der Probatorik wird meist ein Bericht an den Gutachter verfasst, der innerhalb eines Monats bearbeitet werden sollte, so dass danach die eigentliche Behandlung beginnen kann.

In der Behandlung ist mir Transparenz besonders wichtig, so dass Sie mich jederzeit alles fragen oder auch hinterfragen können. Sie sind mir willkommen.